Logo Bayernportal
- kein Ort -

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe-

Das Sachgebiet 42.1 der Regierung der Oberpfalz ist Schulaufsichts- und Beratungsorgan für die beruflichen Schulen mit technischen, gewerblichen und kaufmännischen Berufen sowie für die Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Asylsuchende und Flüchtlinge. Neben den Berufsschulen gehören dazu die Berufsfachschulen für Büroberufe, für IT-Berufe, für technische Berufe, für gastgewerbliche Berufe und für Hotel- und Tourismusmanagement sowie die Wirtschaftsschulen, Fachschulen (Technikerschulen) und Fachschulen für Datenverarbeitung, technische Berufe und Hotelberufe. Ausgenommen sind die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Zu den Hauptaufgaben des Sachgebiets gehören die schulfachliche Beratung der Schulen bei der Organisation und Durchführung des Schul- und Unterrichtsbetriebs.

Im Sinne einer angemessenen Unterrichtsversorgung wird der notwendige Lehrerbedarf ermittelt, Personalversorgungsmaßnahmen eingeleitet und der fachliche Personaleinsatz der Lehrkräfte geplant. Dazu gehören auch die Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung Teil II, der Einsatz der Studienreferendare sowie die fachliche Fortbildung des Lehrpersonals auch im Bereich der Führungskräfte. Parallel dazu erfolgen die Überprüfung der Klassenbildung sowie die Organisation der Schulsprengel.

Im Rahmen der Zuständigkeit für Schulbaumaßnahmen werden bei öffentlichen beruflichen Schulen schulaufsichtliche Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten erlassen, bei privaten beruflichen Schulen erfolgt eine entsprechende Mitwirkung mit dem Sachgebiet 44. In Fragen der Sachausstattungen und der fachgerechten Umsetzung von Förderprogrammen werden die Schulen schulfachlich beraten und förderrelevante Ausstattungslisten genehmigt. Insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung.

Federführend berät das Sachgebiet die staatlichen beruflichen Schulen bei der Erstellung eines Funktionenplans, wirkt bei der Ausschreibung von Funktionsstellen mit und führt Funktionseinweisungen durch.

Personalrechtliche Angelegenheiten werden in fachlicher Mitwirkung mit dem Sachgebiet 43, schulrechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 44 wahrgenommen.

Im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen obliegt dem Sachgebiet die Organisation und Überprüfung der dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte sowie die Mitwirkung bei der Beurteilung der Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiter.