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Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Abteilung A - Personalangelegenheiten, Personalhaushalt, Notarwesen, Recht der rechtsberatenden Berufe

Die Abteilung A des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz  ist für Personalangelegenheiten zuständig.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist die oberste Dienstbehörde für rund 14.100 Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelfer, Justizfachwirte, Justizwachtmeister, Beamte technischer Fachrichtungen und Arbeitnehmer sowie für etwa 5.200 Beamte und Arbeitnehmer im Strafvollzug.

In die Zuständigkeit der Abteilung A des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz fallen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Personalangelegenheiten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium der Justiz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen, Versetzungen, soweit die Zuständigkeiten nicht übertragen wurden)
  • Bemessung des Personalbedarfs bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften; Personal- und Stellendateien; personelle Auswirkungen des DV-Einsatzes
  • Angelegenheiten der Notare, der Notarassessoren, der Rechtsanwälte und der ehrenamtlichen Richter (z.B. Handelsrichter)
  • Amtsrecht der Richter und der Staatsanwälte; allgemeines Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht, soweit die Justiz betroffen ist; Tarifrecht
  • Notarrecht, Rechtsanwaltschaft, Rechtsberatungswesen
  • Besoldungsangelegenheiten der Richter und Beamten; Entgelt der Arbeitnehmer; Reise- und Umzugskosten

Für die Personalangelegenheiten des Strafvollzugs ist die Abteilung F unseres Hauses zuständig.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit für die bayerische Justiz haben, finden Sie weitere Informationen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.