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Stadt Coburg

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich der kreisfreien Stadt Coburg

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten auf Antrag von Behörden, Grundstückseigentümern, ihnen gleichgestellten Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten. Antragsberechtigt sind auch Gerichte und Justizbehörden.

Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten sind in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist § 192 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Coburg besteht zur Zeit aus 14 Mitgliedern, die jeweils auf die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Sie verfügen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrungen und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.