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Landratsamt Deggendorf

Soziale Angelegenheiten

Die Hauptaufgaben der Sozialämter ergeben sich aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Die Ziele der Sozialhilfe sind in § 1 BSHG definiert. Demnach ist Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Die Sozialhilfe ist daher Hilfe zur Selbsthilfe.