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Landratsamt Regen

überörtliche Prüfungen

Als überörtliches Prüfungsorgan Durchführung - überörtlicher Rechnungsprüfungen bei den Gemeinden und ihrer Verbände im Landkreis - überörtlicher Kassenprüfungen bei den Gemeinden und ihrer Verbände im Landkreis - besonderer Prüfungen für die Körperschaften und die Rechtsaufsichtsbehörden soweit diese Körperschaften nicht Mitglied des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes sind.