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Landratsamt Regen

Beratende Mitwirkung im Landratsamt

Beratende Mitwirkung im Landratsamt durch - Begutachtung der Haushalte (Haushaltssatzungen mit Haushalts- und Finanzplanung) - Beratende Mitwirkung bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes - Beratende Mitwirkung bei Zuwendungsverfahren bezüglich aller Städte und Gemeinden und deren Verbände im Landkreis Regen.