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Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Abteilung D - Zivilrecht und Verbraucherrecht

Die Abteilung D des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ist für Zivilrecht und Verbraucherrecht zuständig.

Zu den Aufgaben der Abteilung D des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gehören im Wesentlichen:

  • Mitwirkung bei der europäischen, der Bundes- und der Landesgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilverfahrensrechts
  • Stellungnahmen gegenüber dem Landtag und Bearbeitung von Eingaben auf dem Gebiet des Zivilrechts
  • Stellungnahme zu den von der Staatsregierung zu verabschiedenden Gesetz- und Verordnungsentwürfen
  • Stellungnahme gegenüber Verfassungsgerichten
  • Vor- und außergerichtliche Streitbeilegung
  • Schriftleitung des Justizministerialblattes
  • Verwaltungsvorschriften, die den Geschäftsbetrieb der Zivilgerichte regeln
  • Dienstvorschriften der Gerichtsvollzieher
  • Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.