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Landratsamt Regen

Jugendschutz

Die wichtigsten Regelungen im Jugendschutzgesetz: Alkoholausgabe: - Wein und Bier nur an Jugendliche ab 16 Jahren - Ausnahme: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ab 14 Jahren - Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Erwachsene über 18 Jahren Tanzveranstaltungen, Diskothekenbesuch: - Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigten - Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr Ausnahmen: - in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keine Einschränkung - Bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr; Jugendliche ab 14 Jahren bis 24.oo Uhr) Rauchen darf Jugendlichen unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt werden. Die Bundesregierung plant derzeit eine Neufassung des Jugendschutzgesetzes. Als wichtigste Neuerung ist daran gedacht, einerseits die Ausgehzeiten nachts zu verlängern, andererseits aber die Vorschriften hinsichtlich des Alkoholkonsums und des Rauchens zu verschärfen.