Personalwesen
Der öffentliche Dienst beschäftigt Beamte und Beschäftigte. Maßgeblich ist das Beamtenrecht bzw. das Arbeits- und Tarifvertragsrecht.
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Der öffentliche Dienst beschäftigt Beamte und Beschäftigte. Maßgeblich ist das Beamtenrecht bzw. das Arbeits- und Tarifvertragsrecht.