Logo Bayernportal
- kein Ort -

Bauen - Bauabnahme

Am Ende des Bauprojekts steht die Bauabnahme durch die Bauherrin oder den Bauherrn beziehungsweise die Behörde. Für bestimmte Bauten ist eine behördliche Bauabnahme vorgeschrieben.

Leistungen

Anzahl: 3