Health and welfare - Precaution
Gesundheitsvorsorge ist wichtig. Informieren Sie sich, was Sie selbst zur Vorsorge tun können und welche Vorsorgeleistungen (z. B. Kuren, Vorsorgeuntersuchungen) Ihnen aufgrund der Krankenversicherung zustehen.
Procedures
Number of listed procedures: 33
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AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den laufenden Personalausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und zu Maßnahmen und Projekten zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.
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Apothekenwesen; Beantragung der Genehmigung von Versorgungsverträgen
Verträge zwischen Apotheken und Krankenhäusern zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten müssen genehmigt werden.
- Bäuerinnenerholung
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Behinderung; Beantragung von Hilfen für die Teilnahme an Kuren
Die Bezirke sind für die Übernahme der Kosten einer Kur zuständig, wenn die betreffende Person weder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, noch Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist und ein Gutachten die Erforderlichkeit der Kur bescheinigt.
- Bonusregelung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Früherkennung von Krankheiten, Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene
- Früherkennung von Krankheiten, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung
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Gesundheitsförderung; Maßnahmen und Projekte
Über Ihr Gesundheitsamt erhalten Sie Informationen über gesundheitsförderliche Lebensweisen und Lebensbedingungen.
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Gesundheitsförderung und Prävention; Beantragung einer Projektpartnerschaft im Rahmen der Initiative "Gesund.Leben.Bayern."
Mit der Initiative Gesund.Leben.Bayern. gibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wegweisenden Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention eine Starthilfe. Gefördert werden wissensbasierte und qualitätsgesicherte Modellprojekte, die das individuelle Verhalten ebenso berücksichtigen wie Bedingungen in der Lebensumwelt.
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Gesundheitsinformation; Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Die Gesundheitsämter bieten Beratung und Auklärung zu gesundheitsrelevanten Themen.
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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Überwachung
Der Schutz vor Gefahren im Arbeitsleben ist in zahlreichen Rechtsvorschriften festgelegt. Diese machen den Arbeitgebern zur Auflage, Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine Gefährdung von Leben und Gesundheit vermeiden und die Belastungen auf ein Minimum reduzieren (siehe Arbeitsschutzgesetz).
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Gesundheitsschutz; Umweltbezogener
Menschliche Gesundheit hängt entscheidend von einem breiten Spektrum unterschiedlichster Umweltfaktoren ab. Um den gegenwärtigen und zukünftigen Generationen das für jedermann erstrebenswerte Ziel "in Gesundheit alt werden" ermöglichen zu können, ist eine gesunde Umwelt Grundvoraussetzung.
- Gesundheitsvorsorge; Leistungen
- Gewerbeärztlicher Dienst
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Impfschutz auf Reisen; Beratung
Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.
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Impfungen; Durchführung
In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
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Infektionskrankheiten; Beratung zu übertragbaren Krankheiten
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
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Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
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Infektionsschutz; Beantragung einer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen (Bezirks-)Regierung.
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Infektionsschutz; Risikoanalyse und Risikomanagement
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
- Jugendgesundheitspflege
- Jugendzahnpflege
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Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.
- Kuren für Krankenversicherte
- Kuren für Rentenversicherte
- Kuren für Sozialhilfeempfänger
- Müttergenesung; Leistungen
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Neugeborenen-Screening; Beratung
Etwa eines von 1000 neugeborenen Kindern in Bayern leidet an einer Störung des Stoffwechsels, des Hormon- oder Immunsystems, ein oder zwei von 1000 Kindern an einer beidseitigen Hörstörung. Daher wird den Eltern neugeborener Kinder nach der Geburt eine Blutuntersuchung auf solche Erkrankungen sowie ein Hörscreening und weitere Untersuchungen angeboten.
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Schuleingangsuntersuchung; Durchführung
Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.
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Schulen für Behinderte und Kranke; Untersuchungen
Kindern in Schulen für Kranke und Behinderte bzw. Förderschulen soll zumindestens einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
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Suchtprävention; Informationen und Beratung
Informationen zur Vorbeugung von Suchtentwicklung sowie Beratung und Hilfe bei Suchtgefährdung und -erkrankung (z.B. Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Ess-Störungen, nichtstoffgebundene Süchte wie Spielsucht) erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt, in den psychosozialen Suchtberatungsstellen vor Ort sowie bei Haus- und Fachärzten.
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Suchtprävention und Suchthilfe; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe.