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Prostituierte; Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung

Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung nach § 10 des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) beim Gesundheitsamt vor der Erstanmeldung wahrnehmen.

Landratsamt Passau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

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