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In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.
und
13:30 Uhr - 17:30 UhrMontag, Dienstag: nachmittags nur nach Vereinbarung
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
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