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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Für Sie zuständig

Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe

Verwaltung

Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe

Hausanschrift

Reutbergstr. 34
91710 Gunzenhausen

Postanschrift

Reutbergstr. 34

91710 Gunzenhausen

Telefon

+49 9831 6781-0

Wasserwerk Wassermungenau

Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe

Hausanschrift

Kellerweg 2
91183 Abenberg

Postanschrift

Reutbergstraße 34

91710 Gunzenhausen

Telefon

+49 9873 978-0

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand: 04.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration