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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
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Stadtsteinacher Str. 17
95369 Untersteinach

Postanschrift

Postfach 10
95369 Untersteinach