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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Schlossplatz 1
89264 Weißenhorn
Postfach 1361
89260 Weißenhorn