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Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Ansprechpartner - Gemeinde Adelsdorf

30 Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge

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