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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Neufahrn i.NB

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 40
84088 Neufahrn i.NB

Postanschrift

Hauptstr. 40
84088 Neufahrn i.NB