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Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

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Ergänzung: Markt Dießen am Ammersee

Für Sie zuständig

Markt Dießen am Ammersee

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Hausanschrift

Marktplatz 1
86911 Dießen am Ammersee

Postanschrift

Postfach 1154

86907 Dießen am Ammersee

Telefon

+49 8807 9294-0

Webseite

www.diessen.de

Leistungsdetails

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 09.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration