Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Domplatz 11
94032 Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.