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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren
Postfach 1752
87577 Kaufbeuren