Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof