Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg