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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Für Sie zuständig

Stadt Weiden i.d.OPf. - Abt. für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Stadt Weiden i.d.OPf.

Hausanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Postanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden i.d.OPf.

Telefon

+49 961 81-0

Webseite

www.weiden.de

Leistungsdetails

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Stand: 23.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz