Steuerberatungsgesellschaft; Beantragung der Anerkennung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Description
Eine steuerberatende Tätigkeit kann auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft ausgeübt werden. Diese Gesellschaften müssen bzw. können (PartG) von der Kammer als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt werden.
Für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig in deren Kammerbezirk sich der Sitz der Gesellschaft befindet.
Prerequisites
Die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften möglich.
Voraussetzung ist, dass die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafter Steuerberater sind. Mindestens eine dieser Personen muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben. Persönlich haftender Gesellschafter kann auch eine Steuerberatungsgesellschaft sein, die die Kapitalbindungsvoraussetzungen erfüllt.
Neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter sein. Zudem kann die Steuerberaterkammer genehmigen, dass besonders befähigte Personen, mit einer anderen Ausbildung als in § 36 StBerG genannt, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, persönlich haftende Gesellschafter oder Partner im Sinne des PartGG werden. Allerdings darf die Zahl der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, persönlich haftenden Gesellschaftern oder Partner im Sinne des PartGG, die aus diesen Personengruppen kommen, die Zahl der Steuerberater nicht übersteigen.
Des Weiteren sind folgende Kapitalbindungsvorschriften zu beachten:
- Gesellschafter dürfen ausschließlich Steuerberater, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, in der Gesellschaft tätige Personen nach § 50 Abs. 3 StBerG oder Steuerberatungsgesellschaften sein. Ist eine Steuerberatungsgesellschaft Gesellschafterin, muss sie ihrerseits die Kapitalbindungsvorschriften erfüllen.
- Anteile an der Steuerberatungsgesellschaft dürfen nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden.
- Bei Kapitalgesellschaften müssen die Anteile Personen im Sinne von 1. gehören.
- Bei Kommanditgesellschaften dürfen die im Handelsregister eingetragenen Einlagen nur von Personen im Sinne von 1. übernommen worden sein.
- Steuerberatern, Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten oder Steuerberatungsgesellschaften, die die Kapitalbindungsvoraussetzungen erfüllen, muss zusammen die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre, Kommanditaktionäre, Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Kommanditisten zustehen.
- Im Gesellschaftsvertrag muss bestimmt sein, dass zur Ausübung von Gesellschafterrechten nur Personen bevollmächtigt werden können, die Steuerberater,
Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
vereidigte Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigte sind. - Haben sich Personen im Sinne von 1. zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen, deren Zweck ausschließlich das Halten von Anteilen an einer Steuerberatungsgesellschaft ist, so werden ihnen die Anteile an der Steuerberatungsgesellschaft im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugerechnet.
Zudem muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Deadlines
Required documents
- Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung
- vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
- Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen
- Erklärung zum Treuhandverhältnis
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Steuerberaterkammer München; Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft [File format: pdf]
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Steuerberaterkammer München; Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
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Form, Bavaria-wide:
Steuerberaterkammer Nürnberg; Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft [File format: pdf]
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Steuerberaterkammer Nürnberg; Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
Fees
Steuerberaterkammer München: 750 Euro
Steuerberaterkammer Nürnberg: 530 Euro
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 32 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 49 ff Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 40, 41 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Remedy
Klage beim Finanzgericht
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Status: 21.11.2019
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