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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Stadt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
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Hausanschrift

Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth