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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Stadt Coburg

Steuerabteilung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 15:30 Uhr
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Hausanschrift

Markt 10
96450 Coburg

Postanschrift

Postfach 30 42
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