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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Gemeinde Maisach

Fachbereich 21: Steuern

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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und

14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulstr. 1
82216 Maisach

Postanschrift

Postfach 15
82212 Maisach