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Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen

Wer gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit und die von ihm bestellten verantwortlichen Personen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

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