Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kellereigasse 1
63916 Amorbach
Postfach 1280
63913 Amorbach