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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Postfach 15 40
87555 Oberstdorf