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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Stadt Langenzenn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn