Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Landshuter Str. 1
85435 Erding
Postfach 1151
85421 Erding