Steuerberater; Beantragung der Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
Steuerberater und Rechtsanwälte, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben, können auf Antrag den Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Steuerberater bzw. Rechtsanwalt verliehen bekommen.
Description
Bei dem Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.
Steuerberater, Steuerbevollächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes haben, können auf Antrag den Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Steuerberater bzw. Rechtsanwalt verliehen bekommen. Partnerschaftsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften können den Zusatz führen, wenn mindestens ein Partner bzw. gesetzlicher Vertreter berechtigt ist, den Zusatz zu führen. Der Antrag ist an die für die berufliche Niederlassung zuständige Steuerberaterkammer zu richten.
Prerequisites
Der Zusatz „Landwirtschaftliche Buchstelle" wird nur Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, des Höferechts, des Landpachtrechts, des Grundstücksverkehrsrechts, Grundlagen des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, einschließlich Rechnungswesen und Statistik.
Die besondere Sachkunde ist durch eine vor einem Sachkundeausschuss abzulegende mündliche Prüfung nachzuweisen. Abweichend hiervon kann eine Befreiung von der mündlichen Prüfung beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über eine einschlägige Ausbildung und der Nachweis über die praktische Tätigkeit (mindestens 3 Jahre Betreuung von mindestens 5 buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).
Deadlines
Required documents
- Nachweise über eine einschlägige Ausbildung und über die praktische Tätigkeit im Falle der Befreiung von der Prüfung
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ (Steuerberaterkammer München) [Dateiformat: pdf] [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" (Steuerberaterkammer Nürnberg) [Dateiformat: pdf] [File format: pdf]
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Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 44 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 42, 43 und 44 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
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Status: 26.09.2019
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