Ambulant betreute Wohngemeinschaften; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren (Anschubfinanzierung).
Beschreibung
Gegenstand
Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.
Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:
- Personal- und Sachausgaben für eine sozialpädagogische Fachkraft oder einer Fachkraft mit vergleichbarer Berufsausbildung im Umfang bis zu einer halben Stelle für die Koordination, Organisation und kontinuierlichen fachlichen Begleitung der abWG.
- Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation
- Notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Notwendige Ausgaben für Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume, die den besonderen Bedürfnissen oder dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.
Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 24 Monate; die zuwendungsfähigen Ausgaben sind frühestens 6 Monate vor Bezugsfertigkeit der abWG förderfähig.
Die Zuwendung beträgt je Projekt maximal 40.000 Euro, höchstens 90 % der erforderlichen zuwendungsfähigen Ausgaben.Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Förderung: Vorlage eines ausgewogenen Konzeptes der ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit dem Inhalt
- Ziel und Zweck des Vorhabens,
- Entwicklungsperspektive der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
- Sicherstellung der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter,
- Ausgestaltung von Leistungen und Gegenleistung, insbesondere die aktive Rolle der Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter,
- Einhaltung der Kriterien entsprechend der vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege herausgegebenen Broschüre "Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften" (siehe "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
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Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft
Ausgewogenes Konzept mit den Inhalten (siehe unter "Voraussetzungen")
- Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
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mittelfristiger Finanzierungsplan
Projektkalkulation der nächsten 5 Jahre
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für ambulant betreute Wohngemeinschaften [Dateiformat: doc]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 2 Abs. 3 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
BayRS 2170-5-G; GVBl. 2008 S. 346
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF)
43c-G8300-2015/583-3; AllMBl. 2016 S. 15; 2175.4-G
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Weiterführende Links
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Stand: 31.05.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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