Ausländische Arbeitnehmer; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Beschreibung
Ausländische Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihrer mitgebrachten Qualifikationen feststellen zu lassen (siehe Berufsabschluss; Anerkennung).
www.zukunftsministerium.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php
Weiterführende Links
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
-
Anerkennung in Deutschland - Informationsportal
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- Einheitlicher Ansprechpartner bei der Berufsanerkennung
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Stand: 28.11.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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