Logo Bayernportal

Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 43 - Amt für Familie und Jugend

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

Hausanschrift

Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

91205 Lauf a.d.Pegnitz