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Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

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96465 Neustadt b.Coburg

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