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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Stadt Langenzenn

Öffnungszeiten

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Allgemein

Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

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Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
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