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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Schönsee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Sowie jeden 1. Donnerstag im Monat bis 19.00 Uhr (nur nach vorheriger Anmeldung bis zum Montag).

Hausanschrift

Hauptstr. 25
92539 Schönsee

Postanschrift

Hauptstr. 25
92539 Schönsee