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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Markt Markt Schwaben

Bauverwaltung/Bauleitplanung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

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Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben

Postanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben