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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Knabenschule

Bauhof

Wertstoffhof

Stadt Freystadt

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Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

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Marktplatz 1

92342 Freystadt

Webseite

freystadt.de

Erd- und Steindeponie

Stadt Freystadt

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Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

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Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales