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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Burgoberbach

Gemeinde Burgoberbach

Hausanschrift

Ansbacher Str. 24
91595 Burgoberbach

Standesamt: Rathaus Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden

Postanschrift

Ansbacher Str. 24

91595 Burgoberbach

Telefon

+49 9805 9191-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales