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Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen

Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.

Für Sie zuständig

Stadt Burghausen

Hausanschrift

Stadtplatz 112
84489 Burghausen

Postanschrift

Postfach 1240

84480 Burghausen

Telefon

+49 8677 887-0

Leistungsdetails

Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.

  • Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
    Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
    Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales