Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Marktplatz 42
94130 Obernzell
Marktplatz 42
94130 Obernzell