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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 UhrPassamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim
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91799 Langenaltheim