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Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung

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