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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Sonstige Aufgaben

Öffnungszeiten

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und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. 09293/9430.

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