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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Gemeinde Stegaurach

Fachbereich Planen & Bauen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Schloßplatz 1
96135 Stegaurach

Postanschrift

Postfach 61
96133 Stegaurach