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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Tilly-Park 1 a
86633 Neuburg a.d.Donau
Tilly-Park 1a
86633 Neuburg a.d.Donau